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Das sollten Sie
wissen!!! |
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Die Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen ist lt. Grundsatzbeschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln vom 13. Juni 1977 sowie des Berufsausbildungsvertrages und des Berufsbildungsgesetzes für alle Auszubildenden verpflichtend.
Vom Ausbildungsbetrieb ist der Auszubildende für die Dauer der
Maßnahme freizustellen und zum Besuch anzuhalten. Während der jeweiligen ÜBL Ihres Lehrlings sind Sie als Ausbilder herzlich im Bildungszentrum willkommen. Überzeugen Sie sich von der praktischen Arbeit und suchen Sie das Fachgespräch. |