Das sollten Sie wissen!!!

Die Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen ist lt. Grundsatzbeschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer zu Köln vom 13. Juni 1977 sowie des Berufsausbildungsvertrages und des Berufsbildungsgesetzes für alle Auszubildenden verpflichtend.

Vom Ausbildungsbetrieb ist der Auszubildende für die Dauer der Maßnahme freizustellen und zum Besuch anzuhalten.

Die Auszubildenden unserer Nachbarinnung Bonn-Rhein-Sieg besuchen seit Herbst 2010 die Berufsschule in Köln und nehmen an den ÜBL-Lehrgängen im Bildungszentrum in Köln teil. Herzlich Willkommen!

Während der jeweiligen ÜBL Ihres Lehrlings sind Sie als Ausbilder herzlich im Bildungszentrum willkommen. Überzeugen Sie sich von der praktischen Arbeit und suchen Sie das Fachgespräch.


© aumausstatter Innung Köln 1999-2012
Stand: 07.02.2012