Die Teilnahme an den überbetrieblichen
Unterweisungsmaßnahmen
ist lt. Grundsatzbeschluss der Vollversammlung der
Handwerkskammer
zu Köln vom 13. Juni 1977 sowie des Berufsausbildungsvertrages
und
des Berufsbildungsgesetzes für alle Auszubildenden verpflichtend.
Während der jeweiligen ÜBL Ihres Lehrlings sind Sie als Ausbilder
herzlich im Bildungszentrum willkommen.
Überzeugen Sie sich von der praktischen Arbeit.