Das sollten Sie wissen !!!

Die Teilnahme an den überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen
ist lt. Grundsatzbeschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer
zu Köln vom 13. Juni 1977 sowie des Berufsausbildungsvertrages und
des Berufsbildungsgesetzes für alle Auszubildenden verpflichtend.

Während der jeweiligen ÜBL Ihres Lehrlings sind Sie als Ausbilder
herzlich im Bildungszentrum willkommen.
Überzeugen Sie sich von der praktischen Arbeit.



© aumausstatter Innung Köln 1999-2012
Stand: 02.02.2012